Entsorgung von Fettabscheiderinhalten
In Großküchen wie zum Beispiel in Restaurants, Hotels oder Krankenhäusern kommt es vor, dass größere Mengen an Fettabscheiderinhalten entsorgt werden müssen. Um eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleisten zu können, wird Fettabscheiderinhalten gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) die Abfallschlüsselnummer AVV 02 02 01 zugeordnet.
Da dieser Abfall kein Abwasser ist, gehört er nicht in den Abfluss. Dies würde den Rohrleitungen mit der Zeit zusetzen und den Betrieb des Kanalnetzes oder der Kläranlage stören. Kleinere Mengen können daher über den Hausmüll entsorgt werden.
Um größere Mengen an Fettabscheiderinhalten fachgerecht zu entsorgen, werden Fettabscheidersysteme verwendet, die mittels eines Saugwagens aus unserem Fuhrpark geleert werden.
Sie sind sich wegen der richtigen Entsorgung noch unsicher? Dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.
Was zählt eigentlich zu Fettabscheiderinhalten?
Zu Fettabscheiderinhalten gehören:
Was zählt nicht zu Fettabscheiderinhalten?
Bitte achten Sie bei der Entsorgung von Fettabscheiderinhalten darauf, dass keine Stör- oder Fremdstoffe enthalten sind, wie zum Beispiel:
Wenn Sie noch Fragen haben, helfen unsere Entsorgungsfachkräfte Ihnen gern weiter!
Fachgerechtes Recycling mittels Kläranlagen
Nachdem die Fettabscheiderinhalte aus den Fettabscheideranlagen abgesaugt wurden, werden sie in der Verwertungsanlage gereinigt und aufbereitet, sodass sie der chemischen Industrie zugeführt werden können.
Für die Anfrage eines Entsorgungskonzeptes wenden Sie sich bitte an Ihre Ansprechpartner:
Hinweis: Die Kontaktaufnahme erfolgt per unverschlüsselter E-Mail an uns. Dabei handelt es sich um ein nicht sicheres Verfahren und wir empfehlen, uns keine personenbezogenen Daten zu übermitteln bzw. mit diesen sehr sparsam zu sein.