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Entsorgung von Lebensmittel- und Speiseabfällen

In Großküchen wie zum Beispiel in Restaurants oder Hotels, Krankenhäusern oder Kantinen, aber auch in Supermärkten kommt es vor, dass größere Mengen an Speiseabfällen übrig bleiben und entsorgt werden müssen. Dazu zählen unter anderem die Kat 3-Abfälle wie Fleisch, Fisch, Eier und Molkereiprodukte sowie auch Backwaren, Obst und Gemüse. Um eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleisten zu können, wird Lebensmittelresten gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) die Abfallschlüsselnummer AVV 02 02 03 zugeordnet.

Um größere Mengen an organischen Abfällen fachgerecht zu entsorgen, bietet Karl Meyer gewerblichen Kunden Müllgroßbehälter (MGB) und Stapelboxen mit einem Fassungsvermögen von 500 Litern an. Die MGB bieten wir mit einem Fassungsvermögen von 60 Litern, 120 Litern oder 240 Litern an. Zur Abholung der Behälter setzen wir die 26-Tonner mit Seitenlader, Mitnahmestapler oder Hebebühne aus unserem Lkw-Fuhrpark ein.

Sie sind sich wegen der richtigen Entsorgung noch unsicher? Dann sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gern weiter.

Dieses Foto zeigt eine mit verpackten und unverpackten Obst- und Gemüseabfällen gefüllte Stapelbox.

Was zählt eigentlich zu Speiseabfällen?

Zu Speiseabfällen gehören zum Beispiel:

Obst und Gemüse

Getreide

Fleisch und Fisch

Und vieles mehr. Diese Waren können Sie sowohl verpackt als auch unverpackt bei uns entsorgen.

Was zählt nicht zu Speiseabfällen?

Folgende Beispiele dürfen nicht mit den Speiseabfällen gemischt werden:

  • Knochen
  • Sonderabfälle
  • Baustellenabfälle

 

Wenn Sie noch Fragen haben, helfen unsere Entsorgungsfachkräfte Ihnen gern weiter!

Behandlung und Verwertung von Lebensmittel- und Speiseabfällen

Speise- und Lebensmittelabfälle werden nach ihrer Zusammensetzung und den geltenden Annahmebedingungen erfasst und geeigneten Entsorgungs- oder Verwertungswegen zugeführt.

Je nach Zusammensetzung und eingesetztem Verfahren kann eine energetische Behandlung erfolgen. Dabei kann nutzbare Energie in Form von Strom oder Wärme entstehen. Der konkrete Behandlungsweg hängt von der beauftragten Anlage und den jeweiligen Anforderungen ab.

Für ein passendes Entsorgungskonzept sprechen Sie bitte mit unseren Entsorgungsberatern.

Fragen? Sprechen Sie mit unseren Entsorgungsberatern.

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