AzV, Gewerbeabfall, Sperrmüll und Grünabfälle entsorgen
Karl Meyer bietet die passende Entsorgungslösung für Siedlungsabfälle an
Hausmüllähnliche Abfälle aus Gewerbe und Industrie werden auch als gemischte Siedlungsabfälle bezeichnet. Hauptsächlich sind dies Abfälle, die dem Recycling oder der thermischen Verwertung zugeführt werden können. Hierzu gehört in der Regel alles, was nicht mehr sortenrein getrennt werden kann. Gemischte Baustellenabfälle, Sperrmüll, Bioabfälle sowie Grün- und Gartenabfälle gehören ebenfalls zu den verwertbaren Abfällen. Wir bieten unseren Kunden flexible Lösungen für diese Abfälle und gewährleisten als zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb eine fachgerechte Verwertung. Diese wurde gerade in den letzten Jahren beziehungsweise in den vergangenen zwei Jahrzehnten entscheidend durch den Gesetzgeber verändert. 1993 entstand die TA Siedlungsabfall, diese hat unter anderem festgelegt, dass das Deponieren von Abfällen ohne Vorbehandlung in Deutschland seit 2005 verboten ist. 2003 trat die Gewerbeabfallverordnung in Kraft, die eine Neustrukturierung der Abfalltrennung zur Folge hatte.Im Jahr 2018 wurde die Gewerbeabfallordnung novelliert.