Entsorgung von Elektroschrott
Unter Elektronikschrott versteht man Elektrogeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden können, weil sie entweder kaputt sind oder durch neuere Geräte ersetzt wurden. Gerätehersteller in Deutschland sind dazu verpflichtet, gebrauchte Geräte zur Entsorgung zurückzunehmen.
Um eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleisten zu können, wird E-Schrott gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) den Abfallschlüsselnummern AVV 16 02 13 bis 16 02 36 zugeordnet.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung!
Was sind Beispiele für Elektroschrott?
Was gehört nicht zum E-Schrott?
Reiner Metallschrott, wie z.B.:
Sie sind sich unsicher und haben noch Fragen? Dann kontaktieren Sie uns bitte, um eine ordnungsgemäße Entsorgung zu gewährleisten!
Getrennte Erfassung und Behandlung
Elektrogeräte können Metalle, weitere Materialien und schadstoffhaltige Bestandteile enthalten. Nach der Annahme werden sie entsprechend ihrer Zusammensetzung sortiert und den jeweils vorgesehenen Behandlungs- und Entsorgungswegen zugeführt. Schadstoffhaltige Bestandteile werden getrennt erfasst und nach den geltenden Vorgaben behandelt.
Für Fragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter gern zur Verfügung!
Hinweis: Die Kontaktaufnahme erfolgt per unverschlüsselter E-Mail an uns. Dabei handelt es sich um ein nicht sicheres Verfahren und wir empfehlen, uns keine personenbezogenen Daten zu übermitteln bzw. mit diesen sehr sparsam zu sein.



