Entsorgung von Elektroschrott
Unter Elektronikschrott versteht man Elektrogeräte oder deren Bauteile, die nicht mehr verwendet werden können, weil sie entweder kaputt sind oder durch neuere Geräte ersetzt wurden. Gerätehersteller in Deutschland sind dazu verpflichtet, gebrauchte Geräte zur Entsorgung zurückzunehmen. Die enthaltenen Metalle können dem Wirtschaftskreislauf wieder zugeführt werden, Schadstoffe müssen sorgfältig entsorgt werden.
Um eine ordnungsgemäße Entsorgung gewährleisten zu können, wird E-Schrott gemäß der Abfallverzeichnis-Verordnung (AVV) den Abfallschlüsselnummern AVV 16 02 13 bis 16 02 36 zugeordnet.
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Was sind Beispiele für Elektroschrott?
Was gehört nicht zum E-Schrott?
Reiner Metallschrott, wie z.B.:
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Getrennte Entsorgung und Wiederverwertung
Da E-Schrott sowohl verwertbare Metalle wie z. B. Kupfer als auch schadstoffhaltige Teile wie z. B. Quecksilber enthält, ist die Entsorgung nicht ganz unkompliziert. Deshalb werden Elektrogeräte nicht über den Hausmüll entsorgt, sondern in zentralen Sammelstellen oder über den Sperrmüll zurückgegeben. Verwertbare Anteile werden in sogenannten Zerlegezentren aussortiert und wieder verwendet. Schadstoffe werden getrennt entsorgt.
Metalle sind ein kostbarer Rohstoff, der nicht unbegrenzt auf der Erde vorhanden ist. Schonen Sie diesen Rohstoff und helfen uns beim Recycling.
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