Häufige Fragen zum Rückwärtsfahrverbot von Müllfahrzeugen
In vielen Städten und Kommunen bundesweit sorgen Umstellungen bei der Müllabfuhr für Aufregung. Die Fahrzeuge fahren nicht mehr in alle Straßen. Nachfolgend haben wir die häufigsten Fragen zu diesem Thema für Sie beantwortet.
1. Warum fährt das Entsorgungsfahrzeug nicht mehr in unsere Straße?
2. Aber bisher ist es doch immer gut gegangen, warum wird jetzt etwas geändert?
3. Gibt es Ausnahmen von diesem Rückfahrverbot?
4. Können Assistenzsysteme das sichere Rückwärtsfahren ermöglichen?
6. Ist es richtig, dass die Entsorgungsfahrzeuge in den vergangen Jahren immer größer geworden sind?
8. Warum werden keine Privatstraßen befahren?
9. Warum holt der Entsorger meine Tonne nicht einfach an meiner Grundstücksgrenze ab?
1. Warum fährt das Entsorgungsfahrzeug nicht mehr in unsere Straße?
Das liegt an den Vorschriften der Berufsgenossenschaften, den sogenannten Unfallverhütungsvorschriften. Diese legen die für jedes Unternehmen und jeden Versicherten der gesetzlichen Unfallversicherung verbindlichen Pflichten bezüglich Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz fest. Sie sehen vor, dass bei der Entsorgung in Sackgassen ohne geeignete Wendemöglichkeit das Rückwärtsfahren generell verboten ist.
2. Aber bisher ist es doch immer gut gegangen, warum wird jetzt etwas geändert?
Leider ist es nicht überall immer gut gegangen. Die Zahl gefährlicher Situationen, in die Müllwerker im Straßenverkehr verwickelt werden, nimmt zu. Vor allem ältere Mitmenschen sind immer wieder gefährdet. Allein 2016 hat es sechs tödliche Unfälle gegeben, durchschnittlich werden bundesweit knapp 3000 Unfälle gezählt, in denen Müllwerker involviert sind. Ein entscheidender Grund, warum die bestehenden Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaft Verkehr künftig noch konsequenter umgesetzt werden sollen. Zudem soll die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer, wie zum Beispiel Kinder auf ihrem Weg zur Schule, noch weiter erhöht werden.
3. Gibt es Ausnahmen von diesem Rückfahrverbot?
Grundsätzlich ist das Rückwärtsfahren zu vermeiden.
4. Können Assistenzsysteme das sichere Rückwärtsfahren ermöglichen?
Laut den Berufsgenossenschaften ersetzen Assistenzsysteme den Einweiser (noch) nicht. Assistenzsysteme wie Rückfahrkameras zeigen häufig nur einzelne Ausschnitte. Dies hilft bei der Vermeidung von Unfällen, ist aber nicht durchgängig sicher. So werden beispielsweise hinter dem Fahrzeug kreuzende Radfahrer erst zu spät von der Technik erkannt. Es gibt heutzutage aus Sicht der Berufsgenossenschaft noch keinen verlässlichen Rundum-Schutz.
5. Unsere Straße hat eine Wendemöglichkeit, trotzdem fährt das Entsorgungsfahrzeug nicht mehr hinein. Warum nicht?
Dann ist dies keine geeignete Wendemöglichkeit. Damit ein Entsorgungsfahrzeug wenden kann, muss der Wendekreis einen Mindestdurchmesser von 22 Metern haben. Die Zufahrt muss dabei mindestens 5,50 Meter breit sein. Dieser muss in der Mitte frei befahrbar sein (keine Pflanzinsel).
6. Ist es richtig, dass die Entsorgungsfahrzeuge in den vergangen Jahren immer größer geworden sind?
Das ist so nicht korrekt. Entsorgungsfahrzeuge mit drei Achsen haben einen Wendekreis von 19 bis 22 Metern. Hier hat sich technisch in den vergangenen Jahren viel getan. Früher hatten die Fahrzeuge einen Wendekreis von 24 bis 25 Metern. Dank eines verkürzten Radstandes und einer Lenkachse hat sich die Situation in den letzten 20 Jahren deutlich verbessert. Zum Vergleich, ein kleineres Fahrzeug mit zwei Achsen hat einen Wendekreis von etwa 17 bis 18 Metern, kann aber nur 5,5 Tonnen zuladen, etwa die Hälfte von einem Fahrzeug mit drei Achsen (10,5 Tonnen). Das heißt, es müssten doppelt so viele Autos eingesetzt werden. Das würde zu einer nicht vertretbaren Belastung der Umwelt bezüglich der Abgase führen und sich auch negativ auf die Entsorgungskosten für die Bürger auswirken.
7. In unserer Region fahren jetzt Mini-Müllfahrzeuge. Warum muss ich meine Tonne trotzdem noch zur Sammelstelle ziehen?
Zum einen gelten auch für die Kleinfahrzeuge (die sogenannten Mini-Müllfahrzeuge) die Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften. Das heißt, auch für diese Fahrzeuge muss es in Sackgassen oder Stichstraßen eine geeignete Wendemöglichkeit geben. Der Wendekreis ist zwar deutlich geringer als bei den herkömmlichen Entsorgungsfahrzeugen aber natürlich immer noch vorhanden. Zum anderen gibt es zum Beispiel Straßen, die generell nicht befahren werden dürfen. Es gilt die Faustregel, dass nur befahrbarer öffentlicher Straßenraum von der kommunalen Müllabfuhr angefahren werden darf.
8. Warum werden keine Privatstraßen befahren?
Es geht hier vor allem um Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit sowie mögliche Haftungsfragen bei Unfällen.
9. Warum holt der Entsorger meine Tonne nicht einfach an meiner Grundstücksgrenze ab?
Die öffentliche Ausschreibung beinhaltet in diesem Fall einen Teil-Service, das heißt eine sogenannte Straßenrandentleerung im befahrbaren öffentlichen Straßenraum. Diese Art der Abfallentsorgung wird in fast allen ländlichen Regionen so praktiziert. Das heißt, es ist nicht vorgesehen, dass die Müllwerker die Tonnen beispielsweise aus den Straßen ziehen, von Grundstücken oder aus Kellereingängen holen.